A2 – Motorrad
Klasse A 2: (Mindestalter 18 Jahre oder 2 Jahre im Besitz von A1)
Umfang der Lenkberechtigung:
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind.
Umfasst auch die Lenkberechtigungen der Klassen AM, A1
Ausbildungsbeginn mit 17 ½ Jahren:
Ablauf der Ausbildung:
1. Ausbildungsphase:
Ohne 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1
- Theoriekurs: Grundwissenmodul (Falls noch nicht vorhanden)+ 6 Einheiten A-Modul
- Theorieprüfung frühestens mit 17 ½ + Dauer des Theoriekurses
- Praktische Ausbildung: 14 Fahrlektionen
- Praktische Prüfung mit 18 Jahren
Mit 2jährigem Vorbesitz der Klasse A1.
- 2. Ausbildungsphase bei A1 abgeschlossen
- Praktische Prüfung oder 7 Fahrlektionen mit einem A2 Motorrad
2. Ausbildungsphase:
Nur zu absolvieren, wenn nicht schon bei A1 erledigt!
- Fahrsicherheitstraining (Verkehrspsychologe, Gefahrenwahrnehmungstraining) zw. 3. und 14. Monat nach der praktischen Prüfung.
- Perfektionsfahrt in der Fahrschule zw. 5. und 14. Monat nach der praktischen Prüfung. (2 Monate mindestens Abstand zum Fahrsicherheitstraining)