A1 – Motorrad
Klasse A 1: (Mindestalter 16 Jahre)
Umfang der Lenkberechtigung:
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW
Umfasst auch die Lenkberechtigung der Klasse AM
Ausbildungsbeginn mit 15 ½ Jahren:
Ablauf der Ausbildung:
1.Ausbildungsphase:
- Theoriekurs: Grundwissenmodul + 6 Einheiten A-Modul
- Theorieprüfung frühestens mit 15 ½ + Dauer des Theoriekurses
- Praktische Ausbildung: 14 Fahrlektionen
- Praktische Prüfung mit 16 Jahren
2.Ausbildungsphase:
- Fahrsicherheitstraining (Verkehrspsychologe, Gefahrenwahrnehmungstraining) zw. 3. und 14. Monat nach der praktischen Prüfung.
- Perfektionsfahrt in der Fahrschule zw. 5. und 14. Monat nach der praktischen Prüfung. (2 Monate mindestens Abstand zum Fahrsicherheitstraining)