A – Motorrad
Klasse A: (Mindestalter bei Direkteinstieg 24 Jahre oder 2 Jahre Besitz A2)
Umfang der Lenkberechtigung:
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW;
- Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Umfasst auch Lenkberechtigung der Klassen AM, A1 und A2
Ausbildungsbeginn bei Direkteinstieg mit 23 ½ Jahren:
Ablauf der Ausbildung:
1. Ausbildungsphase:
Ohne 2jährigen Vorbesitz der Klasse A2
- Theoriekurs: 6 Einheiten A-Modul
- Theorieprüfung mit 23 ½ + Dauer des Theoriekurses
- Praktische Ausbildung: 14 Fahrlektionen bzw. 16 Fahrlektionen bei (39+ Jahren)
- Praktische Prüfung mit 24 Jahren
Mit 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2.
- 2. Ausbildungsphase bei A2 abgeschlossen
- Praktische Prüfung oder 7 Fahrlektionen mit einem A2 Motorrad
2. Ausbildungsphase:
Nur zu absolvieren, wenn nicht schon bei A2 erledigt!
- Fahrsicherheitstraining (Verkehrspsychologe, Gefahrenwahrnehmungstraining) zw. 3. und 14. Monat nach der praktischen Prüfung.
- Perfektionsfahrt in der Fahrschule zw. 5. und 14. Monat nach der praktischen Prüfung. (2 Monate mindestens Abstand zum Fahrsicherheitstraining)