Willkommen in der Fahrschule Rapid Mistelbach

Wer will schon mehr Zeit in der Fahrschule verbringen als nötig? Bei uns kannst du den Führerschein am Abend in der kürzesten erlaubten Zeit machen. Für nähere Infos call 02572/2650

Wichtige Änderungen:

Aufgrund der DSGVO werden keine Arztgutachten mehr durch die Fahrschule entgegengenommen und an die Behörde übermittelt. Der Führerscheinwerber hat das Arztgutachten persönlich an die Behörde (Bürgerbüro) zu übermitteln.

 

18. FSG-Novelle: Die Ausbildung für die Klasse AM (Moped) kann ab 1. 3. 2017 erst 2 Monate vor dem vollendeten 15. Lebensjahr begonnen werden. Bei Anträgen die vor dem 1. 3. 2017 eingebracht wurden beträgt das Mindestalter 14 1/2 Jahre = alte Rechtslage.

62. KDV- Novelle: Die Mindestanzahl der Lektionen der Hauptschulung wurde von min. 1 Lektion bei der B-Vollausbildung ab 1.12.2016 auf 6 Fahrlektionen erhöht. D. h. die Gesamtanzahl der Fahrlektionen für die Klasse B – Vollausbildung beträgt 18 Fahrlektionen. Führerscheinanträge, welche vor dem 1. 12. 2016 eingebracht wurden, sind nach altem Recht weiter zu behandeln. (d.h. Gesamtanzahl mindestens 13 Fahrlektionen)

Verfügt der Führerscheinwerber über eine Übungsfahrtsbewilligung (§122), so muss die Nachtfahrt im Rahmen der Fahrschulausbildung bei der Klasse B nicht mehr durchgeführt werden.

Ausbildungen

Wir bieten folgende Ausbildungen und alle Variationen daraus an:

Motorrad

Klasse A1, A2, A, A125, AM (Moped)

PKW

Klasse B, B17, BE – PKW Anhänger

LKW

Klasse C, C + E LKW Anhänger

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